Kontroversen

Kontroversen
Justiz, Ethik und Fotografie
KunstHausWien
4. März bis 20. Juni ‘10

150 Jahre Fotografie im historischen, gesellschaftspolitischen und vor allem im juristischen Kontext präsentiert das KunstHausWien. Die vom Musée de l’Elysée Lausanne entwickelte Ausstellung ist ein Pflichttermin für alle, nicht nur für jene, die mit Fotografie beruflich befasst sind, ihr ein größeres Interesse entgegenbringen oder selbst gerne auf den Auslöser drücken.
Chronologisch gehängt, werden rd. 90 Fotografien gezeigt, die schon seit den Anfängen der Fotografie polarisierten und Juristen beschäftigten. Bis heute bieten Fotografen und ihre Werke immer wieder Anlass für Kontroversen. Das sogenannte “Caroline-Urteil”, das vom europäischen Gerichtshof für Menschenrechte 2004 gefällte Urteil, das die Bildberichterstattung über Prominenten einschränkt, ist wohl vielen bekannt. Wie viele sehr differenzierte oder nur oberflächlich ähnliche Streitfragen rund um die Fotografie vor Gericht landen, ist hingegen kaum bekannt. Es geht dabei weniger häufig um Abgeltung finanzieller Rechte der Urheber, sondern um viele andere, rechtlich abzuklärende Fallbeispiele.

Fotografie muss nicht gleich Kunst sein, um an ethische, politische oder sonstige zeitgeistige Grenzen zu stoßen. Zu dem sind Zurückhaltung sowie Veröffentlichungen von Fotos ein probates politisches Mittel zur Steuerung der öffentlichen Meinung wie es u. a. für die Atomwaffentests gehandhabt wurde. Dokumentationen, Kriegs- und Katastrophenfotografien können genauso Anlass für Diskussionen, Verbote und rechtlichen Konsequenzen sein. Manipulationen, die die Fotografie selbst betreffen können oder den Kontext in den Fotografien gestellt werden, sind vielfältig und machen zuweilen auch Abgeklärte fassungslos.

Bei 78 eher fragwürdigen als originalen Abzüge von Man-Ray-Fotos ging es um die Rückerstattung von 2,3 Millionen Dollar. Originalfotos und deren retuschierte Varianten oder in einem anderen politischen Kontext interpretierte Fotos belegen politische Zielsetzungen mit Hilfe von Bilddokumenten.

“Alice im Wunderland” oder “Lewis Carrol im Kinderpornoland” war 1858 das Gerücht, das zu kursieren begann, als Carroll die kleine Alice Liddell als Bettelmädchen ablichtete. Die Gerüchte sind auf Grund von ihm selbst vernichteter Fotos und Säuberungsaktionen seiner Familie nach seinem Tod zwar nicht mehr zu bestätigen, können aber auch genauso wenig widerlegt werden. Wo die Kinderpornografie vermeintlich beginnt und wo sie vermeintlich aufhört, ist sowieso ein breites Feld der Interpretation wie auch anhand etlicher Beispiele in der Ausstellung aufgezeigt wird.

Wie gerechtfertigt Fotos sein mögen, die von Sterbenden, Toten und deren Körperteilen gemacht werden, bietet seit dem unautorisierten Foto des Otto von Bismarck im Sterbebett reichlich Konfliktstoff. Egal ob es eine zerfetzte Hand vom 11. September 2001, das zu Tode erschöpfte und vom Geier beobachtet Kleinkind im Sudan oder die sterbende Omayra Sánchez in Kolumbien ist. Es sind Fotos die polarisieren, sich einprägen, strikte Ablehnung und spontane Hilfsbereitschaft auslösen.

Zwischen freiwilliger Selbstzensur und bedingungsloser Verteidigung der Freiheit der Kunst angesiedelt, sind Entscheidungen, die die Veröffentlichung von Bildern betreffen, die auch nur ansatzweise gegen ein bestehendes Verbot verstoßen könnten. Es ist dennoch subjektiv, ob z. B. die Pose von Angelina Jolie mit Pferd als sodomistisch interpretiert wird oder nicht.

Es hat sich seit jeher für Künstler ausgezahlt die Reichen und Schönen nicht nur wegen ihrer - oft vermeintlichen -Zahlungskraft zu porträtieren. Die Porträts bieten einerseits Einnahmen durch den Verkauf der Abzüge und andererseits das große Potenzial eine Schar zahlungswilliger, weniger berühmter bzw. gänzlich unbedeutender Kunden zu gewinnen. Die Rechtsstellung der Porträtfotografie als Kunstwerk sowie die Sicherung des Urheberrecht am Foto wurde in den USA bereits 1883 durch ein Porträt von Oscar Wilde ausgelöst, das kopiert wurde.
Die großartige Ausstellung mit hohem Mehrwertfaktor benötigt vor allem eines: Zeit. Zeit um die Bilder anzusehen, noch mehr Zeit die erstaunlichen Inhalte der Texte zu erfassen und sehr viel Zeit zum Nachdenken. Während eine Personale nach einem kurzem Rundgang oft das Gefühl der Leere hinterlässt, ist hier der hohe und breitgefächerte Informationsgehalt von bleibenden Wert.
Überraschend ist hingegen die freiwillige Selbstzensur der Ausstellung. Kinder unter 14 Jahren haben keinen Zutritt, sensiblen Personen wird von der Ausstellung abgeraten. Es sollte zumindest Erziehungsberechtigten diese Entscheidung überlassen bleiben, ob sie ihre Kinder mit in die Ausstellung nehmen oder nicht. Unverständlich, denn tagtäglich ist jeder Mensch - unabhängig von Alter und Sensibilität - einer Flut vergleichbarer visueller Eindrücke ausgesetzt, deren kulturhistorischer Kontext und rechtliche Tragweite dabei verschlossen bleiben. Unverständlich, weil auch die unprofessionelle, private Bilderflut, die tagtäglich im Internet veröffentlicht wird, von den gleichen rechtlichen Aspekten und Folgen betroffen ist.
Fazit: Pflichttermin!
© S. Strohschneider-Laue
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Tags: Ausstellung, Business, Ebensolch Rez-E-zine 59/10, Fotografie, Kommunikation, Kunst, Sistlau, Wien